Jahreshauptversammlung der Maler-Innung in Nassau
Meister beklagen schlechte Schulbildung
Kreishandwerksmeister Johannes Lauer kritisiert anhaltende Vakanz der Leiterstelle der Berufsbildenden Schule in Diez
Die Situation ihres Berufsstands im Lehrlingsbereich an der Berufsbildenden Schule in Diez haben die Mitglieder der Maler- und Lackierer-Innung Rhein-Lahn bei ihrer Jahreshauptversammlung in Nassau kritisch unter die Lupe genommen. Nach guten Zahlen im ersten Jahr bröckeln die Zahlen stetig ab. Gegenwärtig besuchen 56 Schüler in allen drei Lehrjahren die BBS. Die Messzahl für den Fachbereich liegt bei 40 Schülern. Würde diese Zahl unterschritten, könnte der Fachbereich zur Disposition stehen, mahnten die Vertreter der Schule. Die Meister aus den Betrieben beklagten eine zunehmend schlechtere Schulbildung bei den Lehrlingen.
Obermeister Reiner Tiefenbach kritisierte die Schulpolitik der Landesregierung. „Nur weil die Hauptschulen abgeschafft wurden und jetzt alle Realschüler sind, haben sie ja nicht mehr im Kopf. Die Hauptschulen sind weg, die Schüler aber noch da, und gerade für diese Schüler fehlt es an der entsprechenden Beschulung.“ Ein weiteres Thema stieß ebenfalls auf Kritik: „Seit zwei Jahren ist die Berufsschule Diez ohne Schulleiter, das ist ein unhaltbarer Zustand“, kritisierte Kreishandwerksmeister Johannes Lauer. „Die Schule läuft auf einem Notprogramm. Es gibt keine Entwicklung, um die Situation an die Veränderung in der Gesellschaft anzupassen.“
Auch durch die Integration der Flüchtlinge habe das Handwerk heute andere Qualitäten als noch vor einigen Jahren. Der Mangel an Fachkräften, so Lauer, sei erst in einigen Jahren auszugleichen.
Seit vielen Jahren ist es üblich, dass die Innungsversammlung des Maler- und Lackiererhandwerks mit einem Rückblick auf die Aktivitäten des zurückliegenden Jahres beginnt. So auch bei der Jahreshauptversammlung in Nassau. „Es war ein ereignisreiches Jahr, denn die Innung konnte zum ersten Mal den Wanderpokal beim Sommerfest der Kreishandwerkerschaft erringen“, sagte Obermeister Tiefenbach. Die Ergebnisse der Gesellen- und Abschlussprüfung seien überdurchschnittlich gewesen. Tiefenbach berichtete von der gut besuchten Freisprechungsfeier in Nassau, an der viele Meister teilgenommen haben. Auch das Sommerfest in Obertiefenbach sei wieder eine Superveranstaltung gewesen, erstmals konnten die Maler den Wanderpokal beim Torwandschießen erringen.
Ein absolutes Highlight im vergangenen Jahr war der Landesverbandstag mit einem sehr gelungenen Festabend. Durch eine Verlosung konnte eine Spende von 500 Euro an den Verein Lebenswerk e. V. in Singhofen überreicht werden. An der Berufsbildenden Schule in Diez wurde eine Stele der Kreishandwerkerschaft als Zeichen der Verbundenheit der neun Innungen aufgestellt. In Nastätten wurde eine Flüchtlingswohnung von vier Azubis (die RLZ berichtete) in rund 400 Arbeitsstunden hergerichtet und an die Verbandsgemeinde übergeben.
Vorstandsmitglied Andreas Heymann erinnerte an die Aktion „Wintermaler“, bei der es im vergangenen Jahr 525 Gewinneinträge gab. Die Aktion Wintermaler, die zum fünften Mal angeboten wird, soll unter anderem Verbraucher dazu animieren, Malerarbeiten auch im Winter in Auftrag zu geben. In den Monaten November bis März können die Verbraucher einen Zuschuss von 500 Euro für ihre Winter-Malerarbeiten gewinnen.
Christine Michel-Jopp, die Beauftragte des Werkstoffausschusses, erinnerte an den Umgang mit Asbest. Seit Anfang der 1990er-Jahre ist die Herstellung und Verwendung asbesthaltiger Baustoffe verboten. Trotzdem werden Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks auch heute noch im Rahmen von Renovierungs- und energetischen Sanierungsmaßnahmen mit asbesthaltigen Baustoffen konfrontiert. Seit 1992 ist für den Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen der Nachweis eines Sachkundelehrgangs nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 notwendig.
Kreishandwerksmeister Johannes Lauer unterstrich die Bedeutung dieses Sachkundenachweises. Die Gültigkeit der Sachkundenachweise ist jetzt mit der Neufassung der TRGS 519 im Jahr 2014 auf sechs Jahre begrenzt. Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, behalten nur noch bis zum 30. Juni dieses Jahres ihre Gültigkeit. Der Sachkundenachweis verfällt, wenn er nicht fristgerecht durch Fortbildung verlängert wird.