Eine EU-Richtlinie, die noch in Deutschland umgesetzt werden muss, sieht u.a. folgende Erleichterungen bei der Bilanzierung von Kleinstunternehmen vor:
- Befreiung von bestimmten Bilanzierungspflichten: Kleinstunternehmen sollen z. B. auf den umfangreichen Anhang zur Bilanz verzichten dürfen.
- Die Veröffentlichungspflicht soll eingeschränkt werden. Die Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen soll nicht mehr zwingend erforderlich sein. Es soll ausreichen, wenn Kleinstunternehmen ihre Jahresabschlüsse nur noch an ein Register übersenden, wo sie nur bei Nachfrage an Dritte zur Information herausgegeben werden.
Von den Befreiungen werden Unternehmen (GmbH und GmbH & Co. KG) profitieren, die mindestens zwei der folgenden drei Schwellenwerte unterschreiten: 350.000 € Bilanzsumme, 700.000 € Jahresumsatz und 10 Mitarbeiter.