Nach der Begrüßung durch Obermeister Karl-Heinz Weber referierte Michael Seelig, Assistent der Geschäftsführung Zentralverband Orthopädie-Schuhtechnik (ZVOS), über die aktuelle Lage der Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen. Teilweise sei es gelungen, mit verschiedenen Kassen Einigungen über einen akzeptablen Vertrag zu erzielen. Einige Verhandlungen seien noch im Gange – und mit mancher Kasse bestehe in einigen Ländern bis dato ein vertragsloser Zustand. „Uns ist es vor allem wichtig, Preiserhöhungen für die Versorgung durchzusetzen“, erläuterte der Diplomkaufmann. Einen Überblick über die Vertragslandschaft mit den Krankenkassen bietet der ZVOS-Infopoint auf der Homepage des Verbandes (www.zvos.de).
Auch das Thema Berufsbildung sprach der ZVOS-Referent an. „Es ist dringend nötig, neue Ausbildungsstrategien zu entwickeln. Wir müssen einfach mehr junge Menschen für unseren Berufsstand begeistern“, sagte er. In diesem Zusammenhang wies er auf eine hochkarätige Veranstaltung: Die neue Branchenmesse für die Orthopädieschuhtechnik, die am 9. und 10. September 2011 in den Rhein-Main-Hallen Wiesbaden stattfindet.
Als Fachreferenten zum Thema Präqualifizierung hatte die Innung Raimund Wallum von der Präqualifikation-Stelle MDC geladen. Unter
Präqualifizierung versteht man eine vorwettbewerbliche Eignungsprüfung. Sie dient den Betrieben als Nachweis gegenüber den
Krankenkassen. Bei der Präqualifizierung werden dabei allgemeine, sachliche und berufliche Anforderungen überprüft. „Betrieben bringt die Präqualifikation durchaus auch Vorteile“, erläuterte Raimund Wallum. Der Präqualifizierungsnachweis werde zum Beispiel von allen
Krankenkassen anerkannt, Einzelfallprüfungen entfielen. Künftig sollen die Krankenkassen dabei automatisch über die Versorgungsberechtigung des jeweiligen Betriebs informiert werden. Allerdings ist die Bestätigung jeweils nur für fünf Jahre gültig. Außerdem müssen Betriebe viele Eigenerklärungen abgeben – und Änderungen unverzüglich mitteilen.
Neu ist beispielsweise die Erfordernis eines behindertengerechten Zugangs und einer behindertengerechten Toilette. „Dies gilt jedoch nur bei dem Bezug von neuen Räumlichkeiten“, betonte der Präqualifikations-Experte. Insofern hätten die Betriebe in diesem Punkt Bestandsschutz. Die Präqualifikation ist nicht gesetzlich verpflichtend und betrifft keine bestehenden Verträge“, erklärte er. Neubetriebe, auch Filialen, sollten sich allerdings schnellstmöglich präqualifizieren.