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GEZ-Gebühren für Handwerksbetriebe

 

Gebäudereiniger und KFZ-Betriebe benachteiligt

 

Handwerksbetriebe mit einer hohen Beschäftigungszahl oder einer hohen Zahl an Kraftfahrzeugen sind deutlich benachteiligt bei der angestrebten Reform der GEZ-Gebühren ab dem Jahr 2013. Die Staffelung der Beiträge im unteren Bereich wurden zugunsten der kleineren Betriebe angepasst, sodass Betriebe mit bis zu acht Beschäftigten ein Drittel des Rundfunkbeitrages zu zahlen haben. Ein voller Rundfunkbeitrag ist für Betriebe bis zu 19 Beschäftigten in Zukunft fällig. Gleichzeitig werden die Rundfunkbeiträge für mittlere und größere Betriebe aufgrund der Größe der Betriebe deutlich erhöht.

 

Vor allem betroffen ist das Gebäudereiniger-Handwerk, aber auch das Kraftfahrzeuggewerbe. Ein kleiner Gebäudereinigungs-Betrieb, der beispielsweise über mehr als 250 Teilzeitkräfte verfügt, zahlt in Zukunft 10 Rundfunkbeiträge. Bei größeren Gebäudereinigungsbetrieben mit beispielsweise 1.000 Beschäftigten steigt dies auf 40 Rundfunkbeiträge. Diese Regelung findet bei den Betrieben kein Verständnis, da in der Unterhaltsreinigung oder auch in der Glasreinigung keinerlei Rundfunkgeräte in irgendeiner Form zum Einsatz gelangen. Der Sachgrund für die Erhebung der GEZ-Gebühren fehlt hier.

 

Eine erhebliche Zusatzbelastung entsteht im Kraftfahrzeuggewerbe, mit den angemeldeten Kraftfahrzeugen. Je Betriebsstätte soll lediglich ein Fahrzeug von der Zahlungspflicht freigestellt werden. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die weiter angemeldeten Fahrzeuge der Rundfunk-Beitragspflicht unterworfen werden. Von Seiten der Handwerksorganisation ist insbesondere für das Gebäudereiniger-Handwerk aber auch das Kraftfahrzeuggewerbe hier eine Nachbesserung an die betrieblichen Gegebenheiten dringend erforderlich. Auch gilt die Forderung, dass Teilzeitkräfte in Vollzeitäquivalente umgerechnet werden sollten, um die hohe Zahl der 400-Euro-Jobs im Gebäudereiniger-Handwerk zu berücksichtigen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks in Berlin hat einen Belastungsüberblick erstellt, der im Internet unter www.zdh.de/service/belastungsueberblick.html abgerufen werden kann.

 





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