Als Kunde und Auftraggeber von handwerklichen Leistungen empfehlen wir beim Kauf oder bei der Auftragsvergabe nachzufragen, ob Ihr Geschäftspartner Innungsmitglied ist!
Die Auftragsvergabe an Innungsmitglieder verschafft Ihnen 7 goldene Vorteile:
1. Facharbeit: Lieferung und Leistung nach dem neuesten Stand der Technik, ausgeführt von handwerklich bestens geschulten Beschäftigten, die ihr Fach verstehen.
2. Garantie: Kunden der Innungsfachbetriebe können auf zuverlässige Arbeit, eine ordnungsgemäße Ausführung und auch auf eine umfassende Gewährleistung vertrauen.
3. Schlichtungsstelle: Sollte es dennoch einmal zur Unzufriedenheit des Kunden kommen, kann sich die Innung vermittelnd einschalten. Dies spart Ärger, Zeit und Geld.
4. Versicherungsschutz: Innungsfachbetriebe versichern ihr Personal und haften bei Unfällen und Sachschäden. Dies reduziert das Haftungsrisiko des Kunden.
5. Steuerersparnis: Als Kunde eines Innungsfachbetriebes erhalten Sie eine ordnungsgemäß spezifizierte Rechnung und können damit die Kosten im Rahmen der steuerlichen Möglichkeiten als Herstellungs- oder Erhaltungsaufwand geltend machen.
6. Soziale Verantwortung: Der Innungsfachbetrieb zahlt im Gegensatz zu Schwarzarbeitern, Steuern und Abgaben. Er unterstützt damit Staat, Land, Kommune – also uns alle!
7. Arbeits- und Ausbildungsplätze: Innungsfachbetriebe schaffen Arbeitsplätze und stellen Ausbildungsplätze zur Verfügung. Sie sind sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst!
Innungsfachbetriebe leisten mehr: Sie bieten mehr Service, mehr Beratung und mehr Qualität.