Gebäudereiniger leiden unter dem 630-Mark-Gesetz
Gerade im Gebäudereiniger-Handwerk ist es erforderlich, in Spitzenzeiten schnell und unbürokratisch auf zusätzliche Arbeitskräfte zurückgreifen zu können. Durch die Umsetzung des 630-Mark-Gesetz ergeben sich jedoch erhebliche Hürden und Schwierigkeiten für die Fachbetriebe der Gebäudereiniger-Innung. Alleine im Innungsbezirk Koblenz sind hunderte ehemals geringfügig Beschäftigte abge-sprungen, da nur wenige an einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung interessiert sind. Wer weiter geringfügig beschäftigt wird, wählt meist die pauschale Versteuerung, als mit der Lohnsteuerkarte zu arbeiten, weil dann ein bisschen mehr Geld übrig bleibe. In vielen Objekten sind die Fachbetriebe gezwungen früh morgens oder abends die Reinigungsleistung zu erbringen, wobei oftmals für die Reinigungs-leistungen lediglich zwei Stunden zur Verfügung stehen. Unter diesen Bedingungen ist der Einsatz von Vollzeitbeschäftigten nicht realisierbar, da dies finanziell von den Auftraggebern nicht getragen wird.
Im Rahmen der Innungsversammlung wurde heftig der bürokratische Aufwand bei den 630-DM-Beschäftigten kritisiert. Nunmehr führen die LVA und die BFA Prüfungen durch, wobei etwaige Jahressondervergütungen und zusätzliche Urlaubsgelder bei der Prüfung hinzugerechnet werden. In zahlreichen Fällen kamen damit zahlreiche Beschäftigte über die Geringverdienergrenze und wurden somit sozialversicherungspflichtig. Eine weitere Steuerfalle ergibt sich, wenn ein Mitar-beiter vom 630-DM-Job zur “Vollbeschäftigung” mit Lohnsteuerkarte wechselt. Dann wird die Steuerfreiheit der geringfügigen Beschäftigung nachträglich widerrufen. Eine etwaige Freistellungsbescheinigung verliert ihre Gültigkeit und dies kann für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sehr teuer werden. Die Zunahme der Komplexität der Steuerformulare wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls kritisch beleuchtet.
In einem ergänzenden Bericht erläuterte Hauptgeschäftsführer Karlheinz Gaschler von der Kreishandwerkerschaft die Tarifsituation und zeigte die Auswirkungen des Schwerbehindertengesetzes sowie die anstehenden Veränderungen im Bereich der Mitbestimmung auf die Betriebe auf.
Lehrlingswart Franz Brodmann erläuterte den Sachstand über die Organisation der überbetrieblichen Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk. Zielsetzung sei es, die Ausbildung der zukünftigen Fachkräfte im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung deutlich zu verbessern. Auf den Bereich der Gesellenprüfungen ging Vorsitzender Mario Moretti ein und erläuterte die Anforderungen an die Gesellenprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk. Abschließend wurde die neue Gebührenordnung für die Zwischen- und Gesellenprüfung einstimmig beschlossen.