Berufsunfähigkeit (BU) - das verdrängte Risiko. Nur jeder zehnte Haushalt hat hier privat vorgesorgt; knapp 80 Prozent der Arbeitnehmer wissen einer Umfrage zufolge nichts von den einschneidendenden Änderungen in der gesetzlichen Invaliditätsabsicherung seit Beginn dieses Jahres. Mit der zum 1. Januar 2001 eingeführten zweistufigen „Rente wegen Erwerbsminderung“ hat sich nämlich der Schutz besonders für die nach dem 1. Januar 1961 Geborenen stark verschlechtert. Hier sollte niemand seine Augen verschließen, denn jedes Jahr müssen mehr als 200.000 Männer und Frauen auf Grund von Krankheit oder nach einem Unfall ihren Job aufgeben. Die SIGNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg, empfiehlt daher dringend zu einem privaten Berufsunfähigkeitsschutz, um die in der Regel drastischen finanziellen Folgen abzusichern. So beträgt beispielsweise die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nach einer Faustformel rund ein Fünftel des Bruttoverdienstes. Demnach kann ein Normalverdiener mit einer Erwerbsminderungsrente von monatlich rund 475 Euro rechnen.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung aus dem Haus SIGNAL IDUNA leisten, wenn der Versicherte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Die sogenannte „abstrakte Verweisung“, wonach Berufsunfähige theoretisch auch mit anderen Tätigkeiten ihr Geld verdienen können und dadurch keinen Leistungsanspruch haben, gehört der Vergangenheit an. Abgerundet wird die Angebotspalette durch eine Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung als preisgünstige Grundabsicherung.
Zusätzlich bietet die SIGNAL IDUNA ein besondere Neuerung an. Für Kunden, die sich für eine private Krankenvollversicherung entscheiden, entfällt die obligatorische Gesundheitsprüfung für die BU-Absicherung. Voraussetzung: Der Versicherte beantragt seinen BU-Schutz spätestens drei Monate nach Abschluss der Krankenversicherung.
Dortmund, 03.02.2003
Pressestelle