Zur Jahreshauptversammlung der Elektro-Innung Rhein-Lahn konnte Obermeister Dieter Pfaff zahlreiche Mitglieder in der „Rose“ willkommen heißen. Man habe ein „strammes Programm“ zu bewältigen, weil die Innungsarbeit 1917 krankheitshalber zu kurz kam.
Gleich nach dem Bericht des Obermeisters referierte Rechtsanwalt Martin Ditandy von der Oberfeller Sozietät Meurer & Ditandi über zwei seit Jahresbeginn gültige gesetzliche Regelungen: das neue Mängelgewährleistungsrecht und das Bauvertragsrecht. Sowohl im Kaufrecht wie im Bauvertragsrecht gibt es wichtige Veränderungen, die Ditandy einleuchtend darlegte am sogenannten „Parkettstäbchen-Fall“, einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2008, und am „Bodenfliesen-Fall“, einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2011. Es wurde rasch deutlich, welche rechtlichen Probleme das Verhältnis zwischen dem auftraggebenden Kunden, dem ausführenden Handwerker und dem das Material liefernden Verkäufer bringen kann. Nur die genaue Kenntnis seiner Rechte und Pflichten kann den Handwerksbetrieb vor erheblichen Verlusten schützen. Der Referent empfahl allen, ihre Angebots- und Vertragsbestimmungen anzupassen und bei Problemen die Unterstützung durch Innung oder Handwerkskammer zu suchen.