Konditor aus Rheinbrohl bleibt Obermeister
Jahreshauptversammlung der Konditoren-Innung Rheinland-Pfalz: Neuwahl des Vorstandes
KOBLENZ/ RLP. Der alte „Meister des Genusses“ ist auch der neue. Erwin Schmidt aus Rheinbrohl wurde als Obermeister der Konditoren-Innung RLP für weitere fünf Jahre wiedergewählt. Zur Jahreshauptversammlung inklusive Wahl des Innungsvorstandes trafen sich die rheinland-pfälzischen Konditoren aus nah und fern jetzt im Zentrum für Ernährung und Gesundheit (ZEG) der HwK Koblenz.
Das passende Ambiente: Meisterschüler aus dem ganzen Bundesgebiet optimieren hier ihr handwerkliches Können. Die Etage für die Bäcker und Konditoren konnten die Innungsmitglieder denn auch gleich besichtigen. Ob Backstube mit Teigmaschinen und Baumkuchenmaschine, Eis-Raum, Labor für Sauerteigtests, PC-Raum, um z.B. Nährwerttabellen zu erstellen, Verkaufsraum inklusive Café oder Lager: Die Tagungsteilnehmer zeigten sich beeindruckt vom Gesehenen.
Wenig zufrieden allerdings äußerten sich vor allem die Trierer über die Berufsschulen für ihre Lehrlinge. Die Zahl der Ausbildungswilligen im Konditorenhandwerk dürfte höher sein. An einigen Schulen gibt es daher Probleme, die Klassenstärke aufrechtzuerhalten. Auch zeigte sich mancher Konditor unzufrieden mit der Qualität der Lehre. Zum Teil, so der Vorwurf, würden Lehrkräfte mit wenig Fachwissen eingesetzt. Kritisiert wurde weiter die teils schwierige Erreichbarkeit der Berufsschulen. Hier wurde die Idee laut, in Zukunft Blockunterricht anzubieten. Die konkreten Zahlen: Die Pfälzer haben 61 Lehrlinge, die Mainzer 36, die Koblenzer 55 und die Trierer 25.
Karlheinz Gaschler, Hauptgeschäftsführer der Kreishandwerkerschaft (KHS) Mittelrhein, berichtete von seinem Besuch beim rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten. Die Ergebnisse aus dem Gespräch mit Referentin Dr. Christiane Berg: Eine Hygiene-Ampel wie in NRW, die Gastronomen und Lebensmittelbetriebe verpflichten will, die Kontrollergebnisse, die die Begehungen der Lebensmittelkontrolleure ergeben haben, anhand einer Farbskala von Grün, Gelb und Rot im Lokal bzw. Verkaufsraum sichtbar zu machen, wird es hierzulande nicht geben. Für das Lebensmittelhandwerk werden auch keine Gebühren für die Regelkontrollen eingeführt. Weiter müssen Verpackungen „kleiner Mengen“ an Gebäck keine Nährwertangaben erhalten.
Karlheinz Gaschler verwies noch einmal auf den hilfreichen Dokumentenservice der KHS, der viele beispielhafte Schreiben vom korrekten Arbeitsvertrag bis zur rechtlich wasserdichten Kündigung enthält.