Ersthelfer können Leben retten
Mitglieder der Friseur-Innung Ahrweiler nahmen am Ersthelfer-Lehrgang teil.
Am 18. April wurden 15 Mitglieder der Friseur-Innung Ahrweiler in den Räumlichkeiten des Deutschen Roten Kreuzes, von der Mitarbeiterin, Frau Schönenborn, in einem neunstündigen Erste-Hilfe-Lehrgang geschult.
Die Wahrscheinlichkeit dass man in einem Betrieb einmal eine Situation erlebt, in der man helfen muss, ist hoch. Deshalb hat der Gesetzgeber bestimmt, dass es in jedem Betrieb Ersthelfer geben muss.
Für alle Unternehmen gibt es die gesetzliche Vorgabe zur Ersthelferausbildung, die gemäß den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften in Erster Hilfe ausgebildet werden müssen. Bei Nichterfüllung der Bestimmung können Bußgelder bis zu 10.000,00 € fällig werden.
Alle Teilnehmer waren nach Abschluss des Lehrgangs überzeugt, dass man mit diesem erworbenen Wissen, in einem Notfall, gut gerüstet ist.