Fliesenleger-Innung Mittelrhein lud zum Quick-Info Seminar
Keramische Fliesen und Platten auf der Terrasse sind ein Hingucker. Doch mancher Verbraucher traut sich nicht ran ans edle Material. Zu Unrecht, finden die Fliesenlegermeister. Mithilfe einer Aktion zur verlängerten Hersteller-Gewährleistung wollen sie gegensteuern. Die Allianz von Bauchemie, keramischer Industrie und Fliesenleger-Meistern war ein Kernthema des jetzigen Quick-Info-Seminars der Fliesenleger-Innung Mittelrhein. Knapp dreißig Handwerksunternehmer folgten der Einladung.
„Wenn Sie sich für Keramikfliesen von Deutsche Steinzeug oder Villeroy & Boch in Verbindung mit Abdichtungs- und Verlegewerkstoffen des Herstellers PCI entscheiden, bekommen Sie eine verbesserte Gewährleistung“, werden die an der Initiative beteiligten Fliesenleger ihren Kunden fortan mitteilen können. Die Botschaft dahinter, so Detlef Börner, Obermeister der Innung: „Ordentliche Materialien, von Meisterhand verlegt, das ergibt ein optimales Ergebnis, Ängste der Verbraucher bezüglich Haltbarkeit oder Frostsicherheit sind heutzutage unbegründet. Das möchten wir nach außen tragen.“
In einem weiteren Vortrag informierte Dipl.-Ing. Börner im Hinblick auf die Allianz rund ums Thema „Außenbeläge sicher verlegen“, ein Vortrag, den Dipl.-Ing. Jörg Hilden von PCI Augsburg mit Ausführungsbeispielen ergänzte. Ein weiterer Weiterbildungsbeitrag kam von SOPRO-Anwendungstechniker Frank Runnebaum, u.a. über „Wasserrückstände auf gefliesten Böden“. Denn Feuchtigkeit und ätzende Reinigungsmittel können Böden übel zusetzen - Wissen, das dem Meister hilft, den Kunden künftig noch mehr Tipps in puncto Bodenpflege weiterzugeben.
Als Jurist und Geschäftsführer des BGV Rheinland-Pfalz in Koblenz wusste auch Norbert Dreisigacker viel Wissenswertes zu vermitteln: Er gab den Meistern möglicherweise existenzsichernde Tipps rund um die Bedenkenanzeige. Findet ein Handwerker bei von ihm nicht verursachten Vorarbeiten, die er für seine Arbeit braucht, einen vermuteten oder realen Mangel vor, muss er beim Bauherrn Bedenken anmelden, sonst haftet er für Schäden - auch wenn seine Arbeit korrekt ausgeführt wurde. Wie das genau zu machen ist, wurde eingehend erläutert. Auch, dass der Handwerker nach neuester Rechtsprechung nicht nur auf die Vorarbeiten zu schauen hat, sondern auch auf künftig an seine Arbeit anschließende Arbeiten. Kompliziert? Kein Problem, dafür sind Innungen und KH da. Detlef Börner: „Wir möchten appellieren: Bei Unsicherheiten nicht warten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Norbert Dreisigacker als Jurist und ich als Techniker – wir helfen gern.“