Zur Herbsttagung der Textilreiniger-Innung Rheinland-Pfalz konnte Obermeister Rainer Hilberath (Bad Neuenahr-Ahrweiler) 40 Textilreiniger-Betriebe aus ganz Rheinland-Pfalz und darüber hinaus begrüßen.
Hilberath stellte erfreulich fest, dass die Innung sich auf das Land Rheinland-Pfalz ausgeweitet habe und in diesem Jahr erfolgreich die Schlichtungsstelle für Textil- und Reinigungsreklamationen ebenfalls für das ganze Land Rheinland-Pfalz übernommen hat.
Weiterhin konnte ein langjähriges Anliegen der Innung, dass im Bereich des Tarifrechts keine Allgemeinverbindlichkeit mehr herrscht, erreicht werden. Der bisherige allgemeinverbindliche Tarifvertrag zwang jene Betriebe, die einen günstigen Standort hatten, Tarife zu zahlen, die in Großstädten üblich waren. Im Vergleich zu den Zeitarbeitsfirmen gab es hier sehr deutliche Lohnunterschiede.
Nach der Neuausrichtung der Textilreiniger-Innung stehen nunmehr Fragen der zukünftigen Betriebsstruktur der Mitarbeiterschulung sowie Marketing im Bereich der Textilpflege im Vordergrund.
Als Brancheninsider berichtete Thomas Krüger (Edenkoben) über die Wichtigkeit, die Betriebsstrukturen zu analysieren und dies aus der Sicht des Kunden und des Marktes zu betrachten. Als Schwachstelle wurde der Bereich des Verkaufs festgestellt und unter der Leitung der Innung werde man hier Mitarbeiterschulungen anbieten.
Als weiteres Arbeitsprojekt wurde die “Textilpflege von morgen” von Thomas Karch von der Marketing-Agentur vorgestellt.
Unter kompetenter Leitung sollen unter marketing-technischen Aspekten die Aktivitäten der Betriebe gebündelt werden. Während für den Einzelbetrieb eine Reihe von Marketing-Maßnahmen, wie beispielsweise Plakataktionen kaum zu finanzieren sind, ist dies im Rahmen der Innung über eine Vielzahl von Betriebe durchaus realisierbar.
Einen Überblick über die Arbeit der Schlichtungsstelle gab Geschäftsführer Karlheinz Gaschler (Koblenz), wobei er im Weiteren über Veränderungen im Steuer- und Arbeitsrecht berichtete.
Erörtert wurde auch die anstehende Novellierung der Handwerksordnung, wobei festzustellen ist, dass bereits heute eine Reihe von Reinigungsbetrieben in der Handwerksrolle B registriert sind. die Anforderungen an den Beruf werden aber oftmals unterschätzt, da nicht nur Sachkunde, sondern darüber hinaus Kenntnisse über Maschinentechnik, chemische Prozesse und insbesondere auch betriebswirtschaftliche Führung von Betrieben erforderlich sind.