Im Zuge der Diskussion über eine Ausbildungsplatzabgabe geht die Kreishandwerkerschaft des Rhein-Lahn-Kreises genau den entgegen gesetzten Weg.
Alle Mitgliedsbetriebe, die in diesem Jahr einen Auszubildenden einstellen, erhalten für diesen Lehrling von Seiten der Kreishandwerkerschaft die anfallende Zwischenprüfungsgebühr erstattet.
Der Vorstand der Kreishandwerkerschaft ist nämlich der Auffassung, dass nur durch positive Anreize die Ausbildungsbereitschaft erhöht werden kann.
Jede Form einer Zwangsabgabe schränkt das unternehmerische Handeln ein und wirkt sich kontraproduktiv auf die Entscheidungsfreiheit eines jeden Selbständigen aus.
Jeder Handwerksbetrieb ist sich seiner sozialen Verantwortung bewusst und ist auch daran interessiert, für geeignete Nachwuchskräfte zu sorgen. Dennoch stellt für viele Handwerksbetriebe die Ausbildung und die damit verbundenen Kosten (sie belaufen sich je nach Gewerk zwischen 30.000 und 50.000 Euro) einen erheblichen wirtschaftlichen Faktor dar, der in der Planung mit einkalkuliert werden muss.
Im Jahre 2003 belief sich der Umsatzrückgang laut statistischem Landesamt in Rheinland-Pfalz auf 5,9 %. Wenn man jetzt noch berücksichtigt, dass viele Auftraggeber bzw. Kunden nicht bereit sind, einen gewissen Stundensatz für Auszubildende zu bezahlen, werden zusätzliche Belastungen jedweder Art die Betriebe dazu veranlassen, den Umfang ihrer Ausbildungsbereitschaft zu überdenken.
Hier will die Kreishandwerkerschaft mit einem kleinen Schritt ansetzen und die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe belohnen. Man hofft darauf, dass derartige Anreize auch von anderer Seite gesetzt werden und somit die Ausbildungsleistung im Handwerk (die ja bereits 3 x so hoch ist wie ein anderen Wirtschaftszweigen) zu stärken und auszubauen.
Nut gut ausgebildete Fachkräfte in ebenso gut geführten Fachbetrieben können den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder den erhofften Aufschwung bringen.
Im Bereich der Kreishandwerkerschaft des Rhein-Lahn-Kreises werden von dieser Maßnahme folgende Innungen unterstützt: