Es kommt wohl recht selten vor, dass sich Kfz-Meister mit Hippokrates beschäftigen. Normalerweise spielt der griechische Arzt eher bei Medizinern eine Rolle, doch bei der Herbstversammlung der Kfz-Innung Ahrweiler konnten seine Lehren auch den Fahrzeugexperten helfen – als Teil eines Vortrags zum Internet-Marketing, weiteres Thema waren die SEPA-Umstellung und die Abmahnungen, die bei vielen Betrieben aufgrund der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung eingehen.
Hippokrates hatte vor mehr als 2000 Jahren Menschen verschiedenen Persönlichkeitstypen entwickelt, denen laut Referent Georg Hensch von der Marketingagentur „1A!“ heutige Persönlichkeitstests im Grundsatz immer noch folgen. Diese Menschentypen (in der heutigen Lesart „der Moderne“, „der Macher“, „der Harmonische“ und der „Disziplinierte“) zu kennen ist hilfreich, um die Zielgruppe zu definieren, an die ich meine Produkte verkaufen will. Auf keinen Fall sollten Kfz-Betriebe nur um des Internet-Hypes willen jedes Social-Media-Instrument nutzen. Vielmehr komme es auf das richtige Instrument für die eigene Zielgruppe an. Sein wichtigster Rat: „Wenn Sie irgendetwas im Internethandel machen wollen, dann machen Sie zuerst Ihr Schaufenster sauber.“ Mit anderen Worten: Bauen Sie eine zeitgemäße, funktionelle Homepage.
Ulrike Brand und Frank Starosta von der Kreissparkasse Ahrweiler erklärten den Kfz-Unternehmern die Umstellung des Zahlungsverkehrs auf das europaweit einheitliche SEPA-Verfahren. Besonders bei Einzugsermächtigungen müssen die Unternehmer die Umstellungen auf die neuen Kennnummern vornehmen. Die Wirtschaft wird sich spätestens ab Februar 2014 an die Begriffe „Gläubiger-ID“ und „Mandatsreferenz“ gewöhnen müssen.
Ein noch drängenderes Problem, mit dem sich die Kfz-Betriebe derzeit auseinandersetzen müssen, sind Abmahnungen aufgrund rechtlich nicht einwandfreier Anzeigen. Laut Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung muss beispielsweise in jeder Anzeige, in der ein Neuwagen beworben wird, die Verbrauchsdaten (z. B. C02-Emission) genannt werden. Wie dies geschehen soll, ist aber in der Verordnung nicht hinreichend klar definiert, weshalb immer wieder Kfz-Betriebe von Organisationen abgemahnt werden.