Gewerbliche Transporte und Entsorgungsfragen
Im Mittelpunkt der Jahresversammlung der Metallhandwerker-Innung Ahrweiler stellte Obermeister Bernd Klein (Kempenich) Fragen zu gewerblichen Transporte von Werkstoffen von und zur Baustelle, zum Führerscheinrecht, zur Entsorgung aber auch zu Anforderungen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sich stellen. Zusammen mit den Meisterbetrieben der Innung sieht er hier zu hohe Auflagen für das Handwerk. Die Führerscheinklasse B reicht bei den jungen Gesellen nicht mehr wie nach dem alten Führerscheinrecht, um Transporte bis 7,5 t durchführen zu dürfen.
Die Straßen-Verkehrs-Genossenschaft mit Herrn Lauterbach gab einen Überblick über die verschiedenen Führerscheinklassen B und C bis hin zum Anhänger-Führerschein E und die Anwendung im Handwerk. Lauterbach zeigte die Unterschiede auf. Für die zusätzlichen Führerscheinklassen entstehen erhebliche Kosten im Handwerk.
Zum Thema Transporte ging Heike Lambach von der Handwerkskammer Koblenz auf Meldepflichten und das Kreislaufwirtschaftsgesetz ein. Tatsächlich sieht das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz für den Transport jeglicher Abfälle, auch durch Handwerksunternehmen, eine Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht vor - allerdings erst ab Juni 2014. Die näheren Ausführungen zu diesen Paragraphen im Gesetz werden in einer nachgeschalteten Verordnung des Bundes geregelt werden, die noch nicht auf den Weg gebracht ist.
Hier haben die Handwerkskammern und Verbände in der Zwischenzeit die Möglichkeit, gute Lobbyarbeit für das Handwerk zu machen, zumal die Verpflichtung von Sachkundekursen für den Transport von gefährlichen Abfällen zusätzlich ab Juni 2014 vorgesehen ist. Eine Ausnahmeregelung für Handwerksbetriebe, wie sie bislang auch gültig war, ist dringend erforderlich.
In seinem Bericht ging Obermeister Klein auf die wirtschaftliche Lage ein. Um den steigenden Kostendruck begegnen zu können, müssen die Betriebe ihre Anstrengungen, die Produktionsprozesse zu optimieren und Sparpotenziale zu realisieren, verstärken. Darüber hinaus bestimmt die Sorge um die Verfügbarkeit qualifizierter Mitarbeiter zunehmend die Unternehmenspolitik.
Zusammen mit der Berufsbildenden Schule wurden Fragen der Ausbildung, wie Organisation der Gesellenprüfung angesprochen. Obermeister Klein dankte hierbei dem scheidenden Fachlehrer Dirk Wehner für die gute Zusammenarbeit. Im Rahmen der Wahlen zum Gesellenprüfungsausschuss Metallhandwerk wurden die Arbeitgeber-Beisitzer mit den Herren Andreas Schmitz, Alfons Wolber, Arkus Klein und Gerd Hoffmann gewählt. Die Innung wird Ihr Handwerk zum Tag der offenen Tür in der Berufsbildenden Schule präsentieren.
Auf Fragen der Gesamtinteressenvertretung des selbständigen Handwerks ging Kreishandwerksmeister Frank Wershofen ein. Geschäftsführer Karlheinz Gaschler zeigte die Beratung der Mitgliedsbetriebe im Bereich vom Arbeits- und Baurecht auf.