35-jähriges Bestehen der Ausschüsse für Lehrlingsstreitigkeiten
Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer sind sie eine unangenehme Angelegenheit: Prozesse vor Arbeitsgerichten. Um einen solchen Prozess im Ausbildungsverhältnis zu vermeiden, gibt es seit 35 Jahren für die meisten Innungen der Kreishandwerkerschaft einen Ausschuss für Lehrlingsstreitigkeiten. Dieser Ausschuss, der sowohl vom Auszubildenden als auch vom Betrieb angerufen werden kann, ist paritätisch besetzt - neben einem Vorsitzenden nehmen an den nicht öffentlichen Sitzungen der Lehrling und ein Vertreter des Betriebes teil. Bei einem Besuch des Arbeitsgerichts Koblenz dankte Kreishandwerksmeister Dipl.-Ing. Detlef Börner nun ausdrücklich dem Direktor des Arbeitsgerichts, Hans-Joachim Gans, für dessen ehrenamtliche Tätigkeit als Ausschussvorsitzender. „Ihnen ist es in vielen Fällen gelungen, die Parteien zu einen. So wurde den Betrieben und den Lehrlingen oftmals der Gang zum Arbeitsgericht erspart“, betonte Detlef Börner.
Den zahlreichen interessierten Betriebsinhaber erläuterte Hans-Joachim Gans beim Besuch des Gerichts außerdem die Praxisabläufe von Arbeitsrechtsstreitigkeiten. Häufige Fehlerquellen sind dabei, dass gewisse Formalien nicht eingehalten werden. So muss, wie Gans erklärte, eine Kündigung immer schriftlich erfolgen, auch ein Fax ist hier nicht ausreichend. Viele Fälle, die vor das Arbeitsgericht kommen, lassen sich dennoch, so Gans, im Gütetermin klären, wobei das Ziel ein ausgewogener Kompromiss ist.
In dem anschließenden Seminar ging Gans ganz auf Schwerpunkte bei Arbeitsstreitigkeiten ein. Deutlich wurde dabei, dass gerade bei Kündigungsschutzprozessen der Abfindungs-Poker schnell in den Mittelpunkt rückt. Mitgliedsbetriebe der Kreishandwerkerschaft werden dabei in erster Instanz kostenfrei vertreten. Allerdings ist das Kostenrisiko auch von der Prozessdauer bestimmt.
In der nachfolgenden lebhaften Diskussion wurden unter anderem Fragen zu befristeten Arbeitsverhältnissen erörtert. Andere Themen waren bei dem Besuch, zu dem Arbeitsgerichtsdirektor Hans-Joachim Gans und Kreishandwerksmeister Detlef Börner eingeladen hatten, die Anwendung tariflicher Bestimmungen, der Betriebsübergang, die Sozialauswahl bei Kündigungsschutz sowie die Berechnung der Abfindungshöhe. Hier finden sich kleinere Betriebe in ihrer Leistungsfähigkeit oftmals überfordert. Generell wies Gans nochmals auf die Einhaltung der Formalien hin: schriftliche Arbeitsverträge, schriftliche ordnungsgemäße Kündigungsschreiben sowie die Einhaltung der Kündigungsfrist.